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Miet-, Pacht- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsstreitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern, Eigentümern und Hausverwaltung sowie Miet- und Pachtverhältnisse.

Im Wohnungseigentumsrecht befassen wir uns mit Rechtsstreitigkeiten, die sich zwischen den Wohnungseigentümern sowie zwischen Eigentümern und Hausverwaltung erheben können. Kommt es zum Beispiel zu einem Baumangel oder Schaden am Haus, so wird über das Wohnungseigentumsrecht geklärt, ob das Gesamteigentum und somit alle Wohnparteien betroffen sind oder ob sich der Schaden lediglich auf eine Wohneinheit beschränkt und dadurch zur alleinigen Angelegenheit des entsprechenden Besitzers wird. Des Weiteren wird im Wohnungseigentumsrecht die sogenannte Gemeinschaftsordnung in Wohnungseigentümergemeinschaften bearbeitet.

Leistungen im Bereich Miet-, Pacht- und Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentumsrecht

Wir befassen uns mit Rechtsstreitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern sowie zwischen Eigentümern und Hausverwaltung. Bei Baumängeln oder Schäden am Haus klären wir, ob das Gesamteigentum oder eine einzelne Wohneinheit betroffen ist.

Gemeinschaftsordnung

Die Gemeinschaftsordnung in Wohnungseigentümergemeinschaften wird von uns bearbeitet. Wir beraten bei der Gestaltung und Änderung von Gemeinschaftsordnungen und vertreten Ihre Interessen innerhalb der Eigentümergemeinschaft.

Miet- und Pachtverhältnisse

Wir vertreten Mieter und Vermieter sowie Pächter und Verpächter. Von der Kündigung über Mietminderung bis zur Betriebskostenabrechnung – wir setzen Ihre Rechte durch.

Warum Schwarz & Kollegen?

Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht vertreten wir sowohl Eigentümer als auch Mieter. Mit langjähriger Erfahrung kennen wir beide Seiten und finden unbürokratische Lösungen für schwierige Situationen.

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FAQ – Miet-, Pacht- und Wohnungseigentumsrecht

Das hängt davon ab, ob der Schaden das Gesamteigentum oder eine einzelne Wohneinheit betrifft. Wir klären die Verantwortlichkeit und vertreten Ihre Interessen innerhalb der Eigentümergemeinschaft.

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