Familienrecht
Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht und Vermögensauseinandersetzung – wir vertreten Ihre Interessen.
Im Familienrecht befassen wir uns mit allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit den Themenschwerpunkten Trennung und Scheidung stehen. Hierunter fallen die Durchsetzung von Unterhaltsanspruch, eine Trennungsvereinbarung, die Regelung der elterlichen Sorge, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Umgangsrecht und Vermögensauseinandersetzungen. Des Weiteren vertritt der Jurist seine Mandanten beim Zugewinnausgleich. Dann werden von ihm vor allem güterrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien geregelt, worunter unter anderem die Zuweisung von Hausrat und Wohnung zählt. Ferner begleiten wir unsere Mandanten bei der Vaterschaftsfeststellung oder der Vaterschaftsanfechtung.
Leistungen im Bereich Familienrecht
Trennung & Scheidung
Wir begleiten Sie durch Trennung und Scheidung – von der Trennungsvereinbarung über die Vermögensauseinandersetzung bis zur Scheidung. Dabei vertreten wir Ihre Interessen konsequent und zielgerichtet.
Unterhalt
Zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gehören Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt. Wir berechnen Ihre Ansprüche, setzen sie durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab.
Sorgerecht & Umgangsrecht
Die Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts gehört zu den sensibelsten Bereichen des Familienrechts. Wir vertreten Ihre Interessen und setzen uns für das Wohl der Kinder ein.
Zugewinnausgleich
Beim Zugewinnausgleich werden güterrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien geregelt. Wir kümmern uns um die Zuweisung von Hausrat und Wohnung sowie um die faire Vermögensverteilung.
Warum Schwarz & Kollegen?
Familienrechtliche Angelegenheiten sind oft emotional belastend. Mit langjähriger Erfahrung und persönlichem Engagement stehen wir Ihnen in allen Bereichen des Familienrechts zur Seite – von der Trennung bis zur Scheidung, vom Unterhalt bis zum Sorgerecht.
Jetzt Kontakt aufnehmenFAQ – Familienrecht
Eine Scheidung erfolgt durch einen Antrag beim Familiengericht. Es muss ein Trennungsjahr eingehalten werden. Wir vertreten Sie im gesamten Verfahren, von der Antragstellung bis zur rechtskräftigen Scheidung.
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